SPD und BÜNDNIS 90/Die Grünen zeigen Flagge für Toleranz und Vielfalt
Anlässlich des Internationalen Tages gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transphobie (IDAHOBIT) am 17. Mai öffnete die SPD gemeinsam mit BÜNDNIS 90/Die Grünen die Türe der AWO-Bürgerbegegnungsstätte in der Wendebachstraße. Die anwesenden Ratsmitglieder von SPD und GRÜNEN bewirteten interessierte Besucher mit einem kleinen Imbiss und hielten Informationsmaterial zum Thema bereit.
Der IDAHOBIT wird weltweit seit 2005 begangen, um Respekt und Toleranz für Lesben und Schwule einzufordern. Der 17. Mai ist auch für viele Mitbürger*innen unserer Gemeinde von Bedeutung. Es ist der der Tag, an dem im Jahr 1990 die Weltgesundheitsorganisation Homosexualität aus ihrem Diagnoseschlüssel für Krankheiten gestrichen hat.
„In vielen Ländern weltweit werden queere Menschen verfolgt und tyrannisiert. Überall in Europa arbeiten Populisten und ewig Gestrige mit vereinten Kräften daran, bisherige Errungenschaften zurückzudrehen. Dabei ist Zusammenhalt in Vielfalt der einzig gangbare Weg für unsere Gesellschaft“, wirbt SPD-Fraktionsvorsitzender Ludger Reuber für mehr Akzeptanz.
Sichtbares Zeichen für Akzeptanz ist auch die Regenbogenfahne, die auf Antrag von Bündnis 90/Die Grünen und der SPD seit 2022 am Wendener Rathaus gehisst wird. So setzen Politik und Verwaltung ein Zeichen der Solidarität mit den Bürgerinnen und Bürgern, die sich auch im 21. Jahrhundert immer noch mit Anfeindungen wegen ihrer Sexualität konfrontiert sehen. In einer aufgeklärten und modernen Gesellschaft ist es die Aufgabe aller, sich gegen Diskriminierung zu stellen und jene, die davon betroffen sind, zu schützen. Die Gemeinde demonstriert damit, dass sie weltoffen ist und dafür steht, dass Jeder und Jede so leben kann, wie er oder sie es möchte.
In einigen weiteren Kommunen im Kreis Olpe wird ebenfalls durch die Beflaggung mit der Regenbogenfahne am 17. Mai ein Zeichen für Vielfalt und Toleranz gesetzt.
Info
In der Schreibweise ergeben sich zufällige Analogien zwischen dem Datum 17. Mai und dem früheren Paragraphen 175 des deutschen Strafgesetzbuches, wonach sexuelle Handlungen zwischen Personen männlichen Geschlechts seit dem 15. Mai 1871 unter Strafe standen. Nach einer gescheiterten Gesetzesinitiative in den 80er Jahren wurde der Paragraph 175 im Zuge der Rechtsangleichung mit der ehemaligen DDR erst 1994 aufgehoben. Symbolisch auf den 17. Mai gelegt, beschloss der Bundestag im Jahr 2002 eine Ergänzung des NS-Aufhebungsgesetzes. Danach wurden die Urteile gegen Homosexuelle und Wehrmachts-Deserteure in der Zeit des Nationalsozialismus für nichtig erklärt. Kritik wurde jedoch auch von der Lesben- und Schwulenbewegung laut, da der Bundestag die Urteile gegen Schwule nach 1945 unangetastet ließ, obwohl die Rechtsgrundlage bis 1969 die gleiche war. Erst im Jahr 1994 wurde der Paragraph 175 StGB im Zuge der Angleichung von ost- und westdeutschem Strafrecht endgültig zugunsten einer allgemeinen Jugendschutzvorschrift aufgehoben.