Menschen mit Behinderung planen z. B. Ausflüge mit Familie und Freunden und erledigen Behördengänge. Wenn es unterwegs keine geeignete Toilette für sie gibt, muss improvisiert werden. Oft müssen andere Personen helfen und es gibt kaum Platz. Da kann ein Toilettengang für Betroffene nicht nur unhygienisch, sondern auch beschämend sein. Der Zugang zu angemessenen Sanitäranlagen ist ein Menschenrecht.
Daher wollten wir den Bürgerantrag auf Schaffung von Behindertentoiletten in der Gemeinde Wenden nicht einfach ablehnen, wie es in der Beschlussvorlage für die öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung und Soziales am 14. Juni vorgesehen war. Selbstverständlich ist die Forderung nicht in jeder Ortschaft umsetzbar, doch wenn wir die UN-Behindertenrechtskonvention auf echte Teilhabe ernst nehmen wollen, dann müssen wir uns überlegen, unter welchen Bedingungen die Anschaffung einer von außen mit einem Euroschlüssel zugänglichen Toilette in unserer Gemeinde machbar ist.
Dies sahen auch die anderen Parteien so. Im Konsens wurde nun ein Prüfauftrag an die Verwaltung formuliert, auszumachen, wo im Hauptort Wenden und auch an der Wendener Hütte eine solche öffentlich zugängliche, barrierefreie Toilette entstehen kann. Weiterhin kommt dieser Punkt auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Örtlichen Unterstützerkreises (ÖUK).