Hinweisschilder und Infotafeln für gemeindeeigene Bau- und Bodendenkmäler


Antrag in der Sitzung des Sport- und Kulturausschusses am 31.08.2023

Am 4. Mai 2023 führte der Sport- und Kulturausschuss eine Begehung der gemeindlichen Bau- und Bodendenkmäler durch.

Zu den gemeindeeigenen Denkmälern zählen:

  • Bodendenkmal Stollen Schlegelsberg, (Platinstollen), Möllmicke
  • Bodendenkmal Gräfte, Dörnscheid
  • Baudenkmal Außenfassade ehem. Lehrerwohnhaus, Am Hammerwäldchen 4, Wenden
  • Baudenkmal Außenfassade der ehem. Schule, Hauptstraße 8, Wenden

Im Nachhinein stellte die SPD-Fraktion folgenden Antrag:

Die Gemeinde Wenden bringt an den gemeindlichen Bau- und Bodendenkmälern Infotafeln an sowie an den Zuwegungen entsprechende Hinweisschilder. Hierfür soll in den Haushalt eine Investitionssumme von 10.000 € eingestellt werden.

Weiterhin berücksichtigt die Gemeinde in den Sport- und Förderrichtlinien für die Aufstellung von Infotafeln und Hinweisschildern bei nicht gemeindlichen Bau- und Bodendenkmälern zukünftig eine entsprechende Förderung.

In der Beschlussvorlage für die Sitzung des Sport- und Kulturausschusses am 31.08.2023 hatte die Verwaltung den Antrag abgelehnt und in die Beschlussvorlage zudem den Antrag der UWG mit einbezogen, die eine Autobahnbeschilderung mit Hinweis auf das technische Kulturdenkmal „Wendener Hütte“ vorgeschlagen hatte.

Aus unserer Sicht verdient es nicht nur das „Wendsche Platt“ als außergewöhnliches Dialekt gepflegt und erhalten zu werden. Zum Engagement um die Mundart passt es sehr gut, auch die gemeindlichen Bau- und Bodendenkmäler mit ihrer Bedeutung in die Köpfe der Menschen zu holen und sie als unser heimisches Kulturgut zu sichern. Die Argumentation der UWG bezogen auf Hinweisschilder auf die Wendener Hütte an der Autobahn unterstreichen wir voll. Eine der ältesten Eisenhütten weit und breit hat es verdient, ihren Bekanntheitsgrad zu steigern und als touristisches Ziel präsentiert zu werden.

Nach ausgiebiger Diskussion und mit einstimmigem Beschluss gaben die Ausschussmitglieder folgenden Prüfauftrag an die Verwaltung:

  • Die Verwaltung prüft die Umsetzungs- und Gestaltungsmöglichkeiten in Bezug auf die Beschilderung der Bau- und Bodendenkmäler in Rücksprache mit der oberen Denkmalbehörde.
  • Die Autobahnbeschilderung mit Hinweis auf das technische Kulturdenkmal „Wendener Hütte“ wird weiterverfolgt.
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